Bessere Altersversorgung statt hoher Lohnabzüge

Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, über den Betrieb einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umzuleiten. Eine solche Gehaltsumwandlung wird zunehmend genutzt. Ende 2004 hatten bereits 46 Prozent aller Beschäftigten einen Anspruch auf Betriebsrente.

Dieser starke Zuspruch ist leicht zu erklären: Beiträge für die bAV können die Abzüge vom Lohn für Sozialabgaben und Lohnsteuern kräftig mindern. Außerdem beteiligen sich viele Arbeitgeber mit betrieblichen oder tariflichen Zuschüssen. Mehr sparen, als vom Lohn abgezogen wird Dadurch kann für die Altersversorgung deutlich mehr angespart werden, als beim Nettolohn fehlt. Besonders interessant ist es, Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise für die bAV zu nutzen. So kann die Zusatzrente angespart werden, ohne dafür auf den Monatslohn zurückgreifen zu müssen.

Außerdem kann man mit der Umwandlung des Weihnachtsgeldes zum Jahresende noch rückwirkend den für das ganze Jahr zu Verfügung stehenden Förderrahmen ausschöpfen. Damit das in diesem Jahr noch genutzt werden kann, wird es für Arbeitnehmer jetzt höchste Zeit, aktiv zu werden.

So geht man vor:

Erster Schritt ist, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, welche betriebliche Altersversorgung in dem Unternehmen angeboten wird. Dabei kann man gleich klären, bis wann eine Entscheidung getroffen werden muss, um die Vorteile der bAV noch in diesem Jahr nutzen zu können. Dann sollte man sich bei seinem LVM-Servicebüro einen auf die persönlichen Wünsche zugeschnittenen Vorschlag ausrechnen lassen und rechtzeitig darüber entscheiden.

Pressemitteilung der LVM Versicherungen

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