Versicherungen wissen viel über Mitglieder und Antragsteller

Kundendaten sind ein wichtiges Gut. Gerade Versicherungen nutzen diese Informationen, um Antragsteller abzulehnen oder Mitgliedern den Versicherungsschutz zu kündigen. Wie erfährt der Verbraucher mehr über seine gespeicherten Daten?

Rund 5 Millionen Datensätze sind in der Hinweis- und Informationsdatei des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gespeichert. Von den 453 GDV-Mitgliedsunternehmen können 227 Versicherer einsehen, ob ein Antragsteller bereits bei einem Konkurrenten auffällig geworden ist.

Eingetragen werden Kunden, die häufiger teure Schäden verursachen. Auch wer Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit und bei Unfällen beantragt und ein höheres Gesundheitsrisiko hat, wird dort vermerkt. Zusätzlich kaufen Versicherer bei Spezialdienstleistern Personendaten und verwenden das so genannte Scoring, bei dem Kunden oft ohne ihr Wissen statistisch bewertet werden.

Der Einzelne wird aufgrund seiner Daten einer Personengruppe zugeordnet und danach bewertet. Bei Antragsverweigerung oder Risikozuschlag rät die Zeitschrift FINANZtest in ihrer aktuellen August-Ausgabe, sich schriftlich an den Versicherer zu wenden. Nach dem Datenschutzgesetz ist das Unternehmen verpflichtet, den Scorewert mitzuteilen sowie ob und welche Daten des Antragstellers in der Zentraldatei stehen.

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