Renditeturbo Riester-Rente

Sichere Rente

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Egal, welche Anlageform schlussendlich gewählt wird, zum Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen für die Zusatzrente zur Verfügung. Das müssen die Anbieter garantieren. Besonders wichtig ist das für alle, die einen Riester-Vertrag auf Fondsbasis abschließen.

Banksparpläne und Rentenversicherungen sind sowieso sicher. Großes Plus: Selbst bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt die Riester-Rente erhalten und ist daher „Hartz-IV-sicher“.

Die Auszahlung der Rente aus dem Altersvorsorgevertrag kann frühestens mit 60 oder dem Beginn der gesetzlichen Altersrente erfolgen. Bei Fonds- und Banksparplänen können Riester-Sparer zudem 30 Prozent des erwirtschafteten Kapitals am Ende der Sparphase entnehmen.

Bei Rentenversicherungen ist dies vom jeweiligen Tarif abhängig. „Verbraucher sollten in jedem Fall beim Anbieter nachfragen, ob eine 30-prozentige Einmalauszahlung zum Rentebeginn möglich ist“, empfiehlt Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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