Riester-Rente: Beiträge rechtzeitig anpassen

Immer mehr Menschen nutzen die Riester-Rente für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Der Staat fördert dies unter anderem mit Zulagen. Für 2006 und 2007 wurde die Grundzulage von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage für jedes Kind von 92 auf 138 Euro pro Jahr erhöht.

Um in den vollen Genuss der angehobenen Förderung zu kommen, muss jeder berechtigte Vorsorgesparer, der einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, einen erhöhten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser betrug bisher zwei Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr beitragspflichtigen Einnahmen. Seit diesem Jahr müssen drei Prozent in den Altersvorsorgevertrag einbezahlt werden.

Wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, sollte darauf achten, dass nun auch ein höherer Mindesteigenbeitrag zur Anwendung kommt. Denn: Wird der Mindesteigenbeitrag nur teilweise geleistet, werden die Zulagen entsprechend gekürzt. Wer beispielsweise nur 60 Prozent des Mindesteigenbeitrags zahlt, erhält auch nur 60 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulage.

Weitere Informationen bekommen Interessierte in der vom Bankenverband herausgegebenen Broschüre Private Altersvorsorge

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