Immer mehr Menschen nutzen die
Um in den vollen Genuss der angehobenen Förderung zu kommen, muss jeder berechtigte Vorsorgesparer, der einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, einen erhöhten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser betrug bisher zwei Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr beitragspflichtigen Einnahmen. Seit diesem Jahr müssen drei Prozent in den Altersvorsorgevertrag einbezahlt werden.
Wer eine
abgeschlossen hat, sollte darauf achten, dass nun auch ein höherer Mindesteigenbeitrag zur Anwendung kommt. Denn: Wird der Mindesteigenbeitrag nur teilweise geleistet, werden die Zulagen entsprechend gekürzt. Wer beispielsweise nur 60 Prozent des Mindesteigenbeitrags zahlt, erhält auch nur 60 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulage.Weitere Informationen bekommen Interessierte in der vom Bankenverband herausgegebenen Broschüre Private Altersvorsorge