Altersvorsorge: Sparen mit Vater Staat

Wie spare ich sinnvoll? Diese Frage stellen sich immer mehr Deutsche. Der Arbeitgeber und vor allem der Staat fördern die Vermögensbildung durch vermögenswirksame Leistungen, Steuerersparnisse, Zulagen und Prämien. Diese Unterstützung in sein individuelles Sparkonzept einzubauen, ist aber nicht immer ganz einfach.

„Der Staat unterstützt die Vermögensbildung eines Arbeitnehmers durch die Arbeitnehmersparzulage. Falls der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag beziehungsweise keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann man vom eigenen Einkommen diesen Anteil aufstocken“, so Bruno Steiner vom Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP) in Mainz.

Die staatliche Zulage wird dann auf jeden Fall im Rahmen der Höchstgrenzen geleistet. Steiner erklärt: „Der maximal geförderte Betrag beträgt beim Bausparen 470 Euro pro Jahr. Zusätzlich fördert der Staat die Anlage in Beteiligungswerten, beispielsweise Aktien, Investmentanteile und betriebliche Beteiligungen beim Arbeitgeber. Diese werden bis zu 400 Euro pro Jahr mit einer 18-prozentigen Arbeitnehmersparzulage gefördert.“

Die gesetzlichen Einkommensgrenzen für diese beiden Sparmöglichkeiten betragen bei Alleinstehenden 17.900 Euro, bei Verheirateten 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr. Bausparen wird vom Staat zusätzlich gefördert. „Für eine jährliche Einzahlung auf ein Bausparvertragskonto in Höhe von maximal 512 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.024 Euro für Verheiratete wird darauf eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent gewährt“, so Steiner. Hierfür liegt die Einkommensgrenze von Alleinstehenden bei 25.600 Euro bzw. bei 51.200 Euro für Verheiratete.

Auch die so genannte Riester-Rente

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