Ins Leere geheizt

Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, der hat in strengen Wintern zumindest einen Trost: Die Nachbarn heizen für ihn mit. Die Wärme aus den angrenzenden Wohnungen hilft dem Betroffenen, Energiekosten zu sparen. Was aber, wenn ringsum alle Appartements leer stehen und entsprechend ausgekühlt sind?

Hat ein Mieter dann Anspruch auf eine finanzielle Entlastung durch den Eigentümer? Die Justiz beschied diese Frage nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS abschlägig (Amtsgericht Halle: Az. 96 C 5306/03).

Der Fall: Beim Blick auf seine Nebenkostenabrechnung ärgerte sich ein Mieter aus Sachsen-Anhalt maßlos. Er musste einen erheblichen Betrag für die Heizung nachbezahlen. Und er wusste auch warum: Die Wohnungen nebenan und unter ihm waren nicht belegt und entsprechend dürftig beheizt.

Das hatte dazu geführt, dass der Mieter seine Thermostate viel stärker als sonst aufdrehen musste, um das Wärmedefizit auszugleichen. Er wandte sich an den Eigentümer und forderte von ihm einen entsprechenden Abschlag. Schließlich könne er nichts dafür, dass er alleine auf weiter Flur wohne. Der Vermieter verweigerte eine derartige Extrabehandlung.

Das Urteil: Das Amtsgericht Halle schloss sich der Meinung des Vermieters an. Zwar habe er grundsätzlich für die Betriebskosten der leer stehenden Wohnungen aufzukommen. Das gehe allerdings nicht so weit, dass er auch noch einen Heizungsabschlag an den verbliebenen Mieter bezahlen müsse. Für einen derartigen Ausgleich sah der Richter keine rechtliche Grundlage.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.