Invaliditätsschutz bleibt erhalten

Der Invaliditätsschutz bleibt eine wichtige Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung – auch wenn die Berufsunfähigkeitsrente langfristig ausläuft. Für Menschen, die nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, bieten die 2001 eingeführten Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung weiterhin Sicherheit, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Allerdings sind die Leistungen der Erwerbminderungsrente in der Regel sehr niedrig und werden nur nach sehr starken körperlichen Einschränkungen bezahlt.
Schon im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Berufsunfähigkeitsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig ausläuft. Mit Beginn des Jahres 2001 wurde die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst.

Eine modifizierte Berufsschutzregelung gibt es weiterhin für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Durch die Berufsunfähigkeitsrente sollte der Status der Betroffenen abgesichert werden, den sie durch ihren beruflichen Werdegang erworben hatten. Konnte jemand aus gesundheitlichen Gründen in seinem Beruf nur noch weniger als die Hälfte als ein ähnlich ausgebildeter, gesunder Versicherter arbeiten, so wurde der dadurch entstandene Einkommensverlust durch die Berufsunfähigkeitsrente ausgeglichen.

Diese Rente hatte also eine Einkommenszuschussfunktion. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde dagegen als Einkommensersatz gezahlt, wenn jemand gar nicht mehr in der Lage war, erwerbstätig zu sein. Auch mit dem langfristigen Auslaufen der Berufsunfähigkeitsrente bleibt der Invaliditätsschutz durch die 2001 eingeführte zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Dabei findet beim Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung statt, und es werden keine Risikozuschläge für besondere Personen- oder Berufsgruppen erhoben. Auch ist es unerheblich, ob die zum Leistungsanspruch führende Erwerbsminderung durch eine Erkrankung entstanden ist, oder durch einen Unfall verursacht wurde.

Wer aber einen Berufsunfähigkeitsschutz wünscht, muss privat vorsorgen. Die Konditionen verschiedener Berufsunfähigkeits-Versicherer können Sie hier

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