Keine Arzneimittel per Fototasche

Drogeriemärkte dürfen keine Arzneimittel verkaufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Eine Drogeriemarktkette hatte in einigen nordrhein-westfälischen Filialen ihren Kunden angeboten, Arzneimittelrezepte zu sammeln und von einer ausländischen
Versandapotheke beliefern zu lassen. Ähnlich wie beim Entwicklungsservice für Fotos sollten die Kunden ihre Arzneimittelpäckchen im Drogeriemarkt abholen.

Die Stadt Düsseldorf hatte eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung erlassen. Dagegen hatte die Drogeriemarktkette geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Auffassung der Stadt nun bestätigt. In der mündlichen Urteilsbegründung weisen die Richter unter anderem auf die Gefahren des Missbrauchs hin, wenn Arzneimittel in Drogeriemärkten
gelagert werden (Verwaltungsgericht Düsseldorf Az 16 K 5720/04).

Dieses Urteil stärkt den Schutz der Verbraucher“, sagte Heinz-Günter Wolf , Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Arzneimittel sind sensible Produkte. Nur Apotheken bieten die nötige Sicherheit und den verantwortlichen Umgang damit“, so Wolf. Gleichzeitig hätte das Angebot des Drogeriemarktes niedergelassenen Apotheken Umsatzeinbußen bringen können.

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