Wer nicht räumt, zahlt

Noch immer kämpfen die Menschen in großen Teilen Deutschlands mit Schnee und Eis auf den Straßen. Wer glaubt, dass nur Städte und Gemeinden Schnee räumen müssen, der irrt.

Nicht nur die Gemeinden sind dafür zuständig, sondern auch der private
Hauseigentümer. Für den Gehweg vor seinem Haus ist in der Regel er
verantwortlich. Wer sich nicht daran hält, für den kann das im Falle
eines Unfalls teuer werden. Darauf weist jetzt der Bundesverband der
Unfallkassen in München (BUK) hin.

Wenn ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert, dann
übernimmt zwar die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für
Heilbehandlung und Rehabilitation. Hat der Hausbesitzer aber grob
fahrlässig gehandelt, so muss er unter Umständen trotzdem tief in die
Tasche greifen. Denn: Die Unfallversicherung kann den
Streupflichtigen in Regress nehmen, wenn der Unfall bei ordentlichem
Räumen und Streuen zu vermeiden gewesen wäre.

Grundsätzlich obliegt die Räum- und Streupflicht zwar den
Gemeinden. Allerdings können diese die Verantwortung für den Gehweg
durch ihre Satzung auf die Anlieger übertragen. Das ist meist auch
der Fall. In Mietshäusern kann der Vermieter die Räum- und
Streupflicht per Mietvertrag auf die Mieter abwälzen.

Generell gilt aber der Rahmen des Zumutbaren. Es muss zum Beispiel
nicht vorbeugend gestreut werden und jeder Verkehrsteilnehmer muss
auch selbst aufpassen und sich den winterlichen Wetterverhältnissen
anpassen.

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