Ostdeutsche: Rentenversicherungskonten prüfen

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ruft ihre Versicherten aus der ehemaligen DDR dazu auf, ihre Rentenversicherungskonten klären zu lassen. Denn in den neuen Bundesländern erfolgt eine maschinelle Datenübermittlung erst für Zeiten ab Januar 1992.

Zeiten bis Dezember 1991 liegen der BfA daher oft nicht oder nur teilweise vor. Um diese Lücken zu schließen, sollten alle Versicherten mit einer Kontenklärung überprüfen lassen, ob alle entsprechenden Daten vorliegen, rät Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der BfA: „Das ist jetzt besonders wichtig, weil Ende 2006 die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen VEB- und Treuhand-Betrieben auslaufen. Und danach wird die Rekonstruktion der Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR, wenn man sie dann nicht nachweisen kann, wesentlich schwieriger werden.“

Zum jetzigen Zeitpunkt ist bei über 800.000 Versicherten der Jahrgänge 1943 bis 1974 aus den fünf neuen Bundesländern noch keine Kontenklärung durchgeführt worden.
„Gerade diese Versicherten sollten umgehend ihre Rentenversicherungskonton klären lassen, damit sie auf dem aktuellen Stand sind. Wenn sich frühere Arbeitsverdienste zum Beispiel nicht mehr nachweisen lassen, weil es den Arbeitgeber nicht mehr gibt, kann man sich diese möglicherweise zurzeit noch über Archiv- und Dokumentationszentren, den so genannten DISOS, die die Personalunterlagen vieler ehemaliger volkseigner Betriebe verwahren, beschaffen.“

Diese, so Theil, seien aber nur noch bis Ende 2006 zur Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet. Wer sicher sein möchte, dass dem Rentenversicherungsträger alle Versicherungszeiten vorliegen, sollte jetzt einen Antrag auf Kontenklärung stellen.

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