Betriebliche Altersvorsorge

Bruttoentgeltumwandlung

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Während die Nettoumwandlung der altbekannten Riester-Rente entspricht, ist die Bruttoumwandlung auch als Eichel-Förderung bekannt. Hier werden die Altersvorsorge-Beiträge direkt aus dem Bruttoeinkommen überwiesen. Staatliche Zulagen gibt es nicht, dafür spart man in der Ansparphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Der steuerfreie Höchstsparbetrag liegt im Jahr 2005 bei 4.296 Euro. Für Sparleistungen über 2.496 Euro fallen allerdings Sozialabgaben an. Ab 2008 sind die gesamten Beiträge sozialversicherungspflichtig. Bis dahin profitiert auch der Arbeitgeber von der Befreiung, schließlich entfällt auch sein Sozialabgaben-Anteil.

Der Fiskus schlägt im Rentenalter zu, wenn die Auszahlungen voll versteuert werden müssen. Dabei werden auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet. Eine Bruttoentgeltumwandlung ist bei allen fünf BAV-Modellen möglich.

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