Safer Grillen

Laue Sommernächte eignen sich ideal, um eine Grillparty zu veranstalten. Doch Vorsicht: Rund 4.000 Unfälle jährlich belegen, dass das Hantieren mit offenem Feuer nicht ungefährlich ist.

Die meisten Unfälle geschehen beim Anzünden der Kohle. Man sollte unbedingt auf explosive flüssige Anzündhilfen wie Benzin oder Spiritus verzichten, denn die Gefahr, dass beim Anzünden eine Stichflamme entsteht, ist sehr groß, was sich auch auf den Versicherungsschutz auswirkt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat Grillen mit Hilfe von Spiritus als grob fahrlässig angesehen und verurteilte einen Familienvater zu 30.000 Euro Schadensersatz (Az.: 6 U 66/96). Bei einer Grillparty wurde die elf Jahre alte Tochter einer befreundeten Familie von einer Stichflamme schwer verletzt, nachdem der Mann versucht hatte, mit flüssigem Spiritus die Grillkohle zu entzünden.

Geraten durch ein Grillfeuer versehentlich die Gartenmöbel in Brand, so ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Hier sind alle Gegenstände, die zum Haushalt gehören, gegen ein Feuer finanziell abgesichert, berichtet die Itzehoer Versicherung.

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn außerhalb des eigenen Grundstücks, beispielsweise auf einem Campingplatz, gegrillt wird. Springt ein Funke auf die mitgebrachten Utensilien über, greift hier die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Werden durch eine Unvorsichtigkeit das Eigentum Dritter oder gar Personen verletzt, sollte man eine Haftpflichtversicherung haben. Sie kommt für teure Krankenhausaufenthalte auf, bezahlt Schmerzensgeld oder Verdienstausfallgeld. Sind Forderungen nicht berechtigt, wehrt die Haftpflichtversicherung diese notfalls vor Gericht ab.

Eine private Unfallversicherung hilft dann weiter, wenn man bei einem Brand selbst verletzt wird und einen dauerhaften körperlichen Schaden davonträgt. Je nach vereinbarter Leistung erhält man aus dieser Versicherung eine Einmalzahlung oder Rente. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Grad der Invalidität ab.

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