Gerüst, gekipptes Fenster, kein Geld?

Diebe können Baugerüste zum Klettern benutzen und so auch höher gelegene Wohnungen erreichen. Ein gekipptes Fenster, über das sich ein Einbrecher Zugang verschafft, stellt dennoch nicht unbedingt erheblichen Leichtsinn dar. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm, wie die LBS berichtet.

In dem vorliegenden Fall hatte eine Familie einen Tagesausflug unternommen und ein Fenster der Wohnung im zweiten Stock gekippt gelassen. Ein Dieb kletterte am Baugerüst hoch, drang ein und stahl wertvolle Gegenstände. Die Hausratversicherung verweigerte jegliche Leistung – mit Hinweis auf den erheblichen Leichtsinn wegen des gekippten Fensters während der langen Abwesenheit.

Das Oberlandesgericht Hamm widersprach dem Versicherer in seinem Urteil (Az. 20 U 160/00). Das Gerüst habe in einem Innenhof gestanden, wo sich regelmäßig Personen aufhielten. So habe der Einbrecher ein erhebliches Risiko auf sich genommen. Zudem sei nicht klar, ob die lange Abwesenheit der Familie ausschlaggebend gewesen sei. Schließlich hätte der Dieb ja schon zuschlagen können, kurz nachdem die Familie die Wohnung verlassen hatte.

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