BU-Rente auch bei minderen Tätigkeiten

Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss, hat es schon schwer genug. Schlimmer noch, wenn bei Bedarf die Berufsunfähigkeitsrente verweigert wird, weil ein Berufsschutz als Facharbeiter verneint wird.

Die ARAG Rechtsschutzversicherung verweist auf einen Fall, in dem einem gesundheitlich angeschlagenen Fliesenleger eine BU-Rente verweigert wurde. Der Mann musste wegen krankhafter Veränderungen der Kniegelenke sowie der Wirbelsäule seinen erlernten Beruf aufgeben. Vorübergehend hatte er einige Jahre als Bauhilfsarbeiter und Kraftfahrer gearbeitet, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen.

Das Bayerische Landessozialgericht entschied in erster Instanz, der Mann sei von Beruf Kraftfahrer, denn er habe sich von seinem erlernten Beruf längst gelöst. Aus diesem Grund gäbe es für ihn keinen Berufsschutz als Facharbeiter.

Das Bundessozialgericht sah die Sache jedoch anders. Da für den Berufswechsel gesundheitliche Gründe maßgebend waren, komme es nicht darauf an, ob sich der Versicherte mit dem Berufswechsel abgefunden habe. Man dürfe wegen seines Engagements, verschiedene Jobs zu übernehmen, um nicht zum Sozialfall zu werden, nicht auch noch bestraft werden. Rentenrechtliche Nachteile dürften in einem solche Fall folglich nicht entstehen (BSG, AZ: B 5 RJ 27/04).

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