Bei Terroranschlägen: Reiserücktritt leistet nicht

Nach den Terroranschlägen in London haben viele Reiseveranstalter ihren Kunden die Möglichkeit gegeben, kostenlos umzubuchen. Storniert der Kunde die Reise selbst und macht der Reiseveranstalter Stornokosten geltend, greift die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nicht, teilt die ELIVIA-Versicherung mit.

Das Risiko von Terroranschlägen ist in Reiserücktritts-Versicherungen nicht abgedeckt. Gewährt der Reiseveranstalter die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung, ist folgendes zu beachten: Bei gleich bleibendem Reisepreis geht der Versicherungsschutz einer bereits abgeschlossenen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung auf die neue Reise über und behält bei gleich bleibender Prämie seine Gültigkeit.

Ändert sich der Reisepreis um 20 Prozent und mehr, muss die Prämie auf die entsprechende Prämienstaffel angepasst werden. Im Rahmen einer abgeschlossenen Auslandsreise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz, falls eine versicherte Person selbst zu
Schaden kommt.

Kosten für Heilbehandlungen im Ausland sowie die Kosten für einen möglichen, notwendigen Rücktransport werden in diesem Fall erstattet. Auch die Kosten für eine Überführung im Todesfall sind durch die Auslandsreise-Krankenversicherung gedeckt.

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