Satte Aufschläge im Sanitätshandel

Für Hilfsmittel wie Schuheinlagen und Kompressionsstrümpfe müssen Kassenkunden seit Jahresbeginn mehr bezahlen. Der Sanitätshandel verlangt neuerdings so genannte wirtschaftliche Aufschläge. Begründung: Die Kassen zahlten nur noch einheitliche Festbeträge, die für die Hilfsmittel aber nicht ausreichten. Dies berichtet das WDR-Magazin „Marktjournal“.

Seit Anfang 2005 zahlen die Kassen den Orthopädietechnikern und Sanitätshäusern bundesweit einheitliche Festbeträge für bestimmte Hilfsmittel. Betroffen von der Neuregelung sind Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe, Windeln für Blasenschwäche und so genannte Stoma-Beutel für Patienten mit künstlichem Darmausgang.

Die Beträge seien von den Kassen so festgelegt, dass 2005 etwa acht Prozent weniger für Hilfsmittel ausgegeben werden als in den Vorjahren, so das „Marktjournal“. Bis Ende 2004 hatten Sanitätshäuser und Orthopädietechniker ihre Preise regional ausgehandelt. Die Kassenzahlungen lagen daher je nach Bundesland höher als die heutigen Festbeträge, teils aber auch darunter.

Nun hat der Sanitätshandel die Preise pauschal für alle Hilfsmittel erhöht. Hintergrund sei eine Initiative des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik, dem auch viele Sanitätshäuser angehören. Der Verband habe seinen Mitgliedern empfohlen, den Patienten durchweg kräftige Aufpreise abzuverlangen, heißt es in dem Beitrag des „Marktjournals“.

Für Kompressionsstrümpfe müssten laut Innungsverband. mindestens zwölf, für Schuheinlagen mindestens 15 und für Stoma-Beutel im Jahr zwischen 111 und 290 Euro mehr bezahlt werden. Das Bundeskartellamt prüft die pauschalen Preisempfehlungen derzeit auf ihre Rechtmäßigkeit.

Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitglieder die vom Arzt verordneten Hilfsmittel zum derzeit gültigen Festbetrag erhalten. Viele Kassen hätten daher mit einzelnen Händlern und Orthopädie-Technikern vereinbart, ihre Versicherten ohne Zuschläge zu versorgen, so das „Marktjournal“.

Patienten sollten sich bei ihrer Kasse über Anbieter in der Region oder Versandhändler informieren, die die Hilfsmittel ohne Aufpreis abgeben. Denn über den Fixbetrag der Kassen hinausgehende Aufschläge muss der Versicherte sonst aus eigener Tasche bezahlen.

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