Richtiges Verhalten im Schadensfall

Checkliste für den Schadensfall

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Schaden begrenzen: Begrenzen Sie, soweit möglich, das Ausmaß des Schadens: Leisten Sie gegebenenfalls erste Hilfe, alarmieren Sie die Feuerwehr, bringen Sie Personen und Gegenstände in Sicherheit, stellen Sie bei einem Rohrbruch den Haupthahn ab.

Kein Schuldeingeständnis: Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keine Erklärungen zur Schuldfrage ab. Sie dürfen auch keine Vorab-Entschädigungen oder Zahlungszusagen leisten. Sagen Sie einfach, dass Ihre Versicherung den Vorfall klären wird.

Belege und Informationen sichern: Warten Sie bei größeren Schäden mit dem Aufräumen, bis Polizei oder Gutachter eventuelle Spuren gesichert haben. Notieren Sie sich wichtige Informationen zum Schadenshergang sofort (Uhrzeit, Ort, Zeugen). Holen Sie eventuell unbeteiligte Zeugen wie Nachbarn oder Passanten hinzu und notieren Sie sich deren Namen und Anschrift. Auch Fotos oder Videoaufnahmen können später hilfreich sein.

Schaden melden: Sie müssen Ihrer Versicherung den Schaden schriftlich melden, und zwar unverzüglich, spätestens aber vor Ablauf einer Woche nach Schadenseintritt. Nur per Einschreiben mit Rückschein können Sie den fristgerechten Eingang Ihrer Schadensmeldung notfalls auch beweisen.

Schadensanzeige ausfüllen: Nach Eingang der Schadensmeldung wird man Ihnen eine Schadensanzeige zusenden. Füllen Sie diese unbedingt wahrheitsgemäß aus. Senden Sie die Schadensanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Schritte der Gegenseite melden: Alle rechtlichen Schritte der Gegenseite sollten Sie Ihrer Versicherung sofort melden. Legen Sie gegen Mahnbescheide oder Klagen sofort Einspruch ein, um die Fristen zu wahren.
An Aufklärung mitwirken Helfen Sie bei der Aufklärung des Falles mit: Stellen Sie dem Versicherer vorhandene Belege zur Verfügung (z.B. Fotos, Gutachten, Rechnungen). Sorgen Sie dafür, dass vom Versicherer geforderte Berichte oder Gutachten erstellt werden.

Wenn die Versicherung nicht zahlen will: Kostenlose Hilfe im Streitfall gibt der Versicherungsombudsmann. Dieser prüft den Fall neutral und kann dann eine Empfehlung aussprechen. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro trifft er eine für die Versicherung verbindliche Entscheidung. Auch bei der Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen kann man sich kostenlos beschweren. Sie zeigt Ihnen Möglichkeiten, Ihren Fall außergerichtlich zu klären.

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