Richtiges Verhalten im Schadensfall

Ist Schadensfall eingetreten, gibt es viel zu bedenken. Informieren Sie sich, wie man sich richtig verhält und den Schaden optimal mit der Versicherung abwickelt.

Geben Sie nie ein Schuldeingeständnis ab!

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Im Schadensfall müssen Sie zunächst das Ausmaß begrenzen, indem Sie den Notdienst alarmieren, wenn nötig erste Hilfe leisten oder bei einem Rohrbruch den Haupthahn abstellen. Auch wenn Ihre Schuld ganz offensichtlich ist: Unterschreiben Sie keinesfalls ein Schuldeingeständnis, bevor die Versicherung den Anspruch geprüft und anerkannt hat. Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche Ihrem Versicherer. Dies gilt auch dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche gegen Sie erhoben wurden.

Alle relevanten Informationen zum Schadensereignis und -umfang müssen schriftlich mitgeteilt werden. Ihre Versicherung hat dafür Formulare, die Sie unbedingt wahrheitsgemäß ausfüllen sollten. Unwahre Angaben können den Versicherungsschutz gefährden. Zudem sind Sie verpflichtet, an der Aufklärung des Tatbestandes mitzuwirken. Geben Sie der Versicherung gegenüber Ihre Schuld ehrlich zu, sonst muss sie nicht zahlen. Es sind jedoch nur solche Schäden versichert, die unabsichtlich verursacht wurden.

Steht die Verpflichtung zum Schadensersatz fest, zahlt die Versicherung an den Geschädigten einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens. Als Höchstbetrag gilt dabei die in der Police genannte Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern keine Selbstbeteiligung besteht. Falls gegen Sie Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend gemacht werden, sollten Sie unverzüglich Einspruch erheben und Ihre Versicherung informieren.

Sind Sie selbst der Geschädigte, zahlt möglicherweise Ihre Versicherung den Schaden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zusätzlich eine Ausfalldeckung in Ihrer Police vereinbart haben. Diese tritt in Kraft, wenn der Verursacher nicht ausreichend versichert ist oder nicht über genügend Geld verfügt, um den Schaden selbst zu regulieren.

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