Rürup-Rente schlecht für Erben

Seit Anfang des Jahres gibt es eine neue Möglichkeit für das Alter vorzusorgen: die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt). Nachteilig sei jedoch die Hinterbliebenenregelung, so die Kölner Finanzberaterin Heide Härtel-Herrmann.

„Als Bezugsberechtigte können nur die engsten Familienangehörigen eingesetzt werden. Bei jeder anderen privaten Rentenversicherung kann die Versicherungsnehmerin die Bezugsberechtigten im eigenen Todesfall beliebig wählen“, erklärt die Expertin.

Genau wie die gesetzliche Rentenversicherung ist auch die Basisrente ein reines Rentenprodukt: Sie wird steuerlich gefördert, unterliegt dafür aber im Gegenzug bestimmten Einschränkungen bei der Gestaltungsfreiheit: Eine Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr, die Basisrente ist nicht kündbar, nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar und auch nicht vererbbar.

Eine Nachbesserung gab es bei der Hinterbliebenenversorgung. Versicherungsnehmer können jetzt gegen einen Mehrbetrag eine Hinterbliebenenversorgung abschließen, allerdings nur für die engsten Familienangehörigen: Ehepartner und im Haushalt lebende Kinder.

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