Lebensversicherungen: Fairer Rückkaufswert ist möglich

Wer seine Kapital-Lebensversicherung vorzeitig kündigt, muss mit hohen Verlusten rechnen. Besonders ungünstig ist die Kündigung in den ersten Jahren. Dann ist der Unterschied zwischen eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert besonders groß – zu Ungunsten der Versicherten versteht sich.

Weil Versicherungsunternehmen an Vertreter gezahlte Provisionen mit den Beiträgen verrechnen, „verfallen“ die eingezahlten Sparbeiträge bei einer Kündigung innerhalb der ersten drei Jahre beinahe völlig. Ein neues Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass es durchaus eine verbraucherfreundlichere Lösung geben könnte, bei der Versicherungsnehmer einen Großteil der eingezahlten Beiträge zurück erhalten.

Die VVG-Kommission (VVG steht für Versicherungs-Vertragsgesetz) hatte bereits eine Neuregelung zugunsten der Verbraucher vorgeschlagen. Allerdings weigerte sich der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bisher, den Vorschlag umzusetzen, da eine verbraucherfreundliche Regelung mit europäischem Recht unvereinbar sei und das Geschäftsmodell der Lebensversicherung gefährde.

Der Bundesrepublik bleibe auf Grundlage des Rechtsgutachtens bei der Reform des Versicherungs-Vertragsrechts durchaus Spielraum für nationale Regelungen zum Schutz der Versicherungsnehmer. Lilo Blunck, BdV-Geschäftsführerin: „Damit wäre dann auch die leidige Rückkaufswert-Frage im Sinne des Verbrauchers in den Griff zu kriegen.“

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