FAQs zur privaten Altersvorsorge

Private Altersvorsorge ist vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und niedrigen Geburtenraten wichtiger denn je. Neun von zehn Bundesbürgern wissen, dass die staatlichen sozialen Sicherungssysteme vor großen Problemen stehen. Doch auch nach dem Startschuss für die Riester-Rente sind noch viele Fragen offen.

Erhält jeder Vorsorgesparer nach dem Altersvermögensgesetz steuerliche Vergünstigungen? Welche Produkte werden gefördert? Wie erhält man die Zulage? Insgesamt 28 Fragen beantwortet der Bundesverband deutscher Banken (BdB) in seinem Ratgeber „Private Altersvorsorge – Informationen für Privatkunden“.

Die Antworten sollen dem Bürger den Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge erleichtern. Der Leser erfährt, dass die „Riester-Rente“ neben Wohneigentum, als einzige private Anlageform zur Alterssicherung, für Empfänger von Arbeitslosengeld II vor dem Zugriff des Staates geschützt ist.

Um in den Genuss des staatlichen Zuschusses zu kommen, muss ein Mindesteigenbetrag geleistet werden. Für 2005 liegt dieser bei zwei Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (bzw. maximal 974 Euro). Im kommenden Jahr wird der Mindesteigenbetrag auf drei Prozent steigen, um ab 2008 jährlich bei vier Prozent zu liegen.

Der Staat gewährt dieses Jahr noch 76 Euro als Grundzulage, im kommenden Jahr werden es 138 Euro sein. Ab der Endstufe im Jahr 2008 liegt die jährliche Förderung bei 154 Euro. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Kinderzulage.

Die Broschüre kann beim Bundesverband deutscher Banken kostenlos per Fax (030/1663-1299), oder im Internet unter http://www.bankenverband.de

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