Bessere Kündigungsrechte bei Lebensversicherungen

Verbraucher freut es, Versicherer protestieren: Bei Lebensversicherungen sollen in Zukunft bestimmte Mindestrückkaufswerte garantiert werden. Das hatte die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) empfohlen, berichtet das Handelsblatt. Die Bekanntgabe des Gesetzentwurfes verzögere sich jedoch wegen Einsprüchen aus der Branche.

Bernhard Schareck, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sagte auf einer Handelsblatt-Tagung: „Es würde die Lebensversicherung elementar gefährden, wenn Rückkaufswerte für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert werden müssten.“ Aktienkäufer würden auch keine Rücknahmegarantien bekommen, argumentierte Schareck.

Viele Versicherungsvorstände sehen eine steigende Insolvenzgefahr für ihre Unternehmen, falls das Gesetz wirklich in Kraft träte. Bei hohem Zinsniveau für festverzinsliche Wertpapiere würden die Kunden möglicherweise in Scharen die Lebensversicherungen kündigen, um ihr Geld dort anzulegen.

Die Versicherungen könnten diese hohen Auszahlungen nur leisten, wenn sie ihre festverzinslichen Papiere mit Verlust verkauften – mit eventuell ruinösen Folgen.
Mindestrückkaufswerte waren bis 1994 gesetzlich vorgeschrieben.

Im Zuge der Liberalisierung des europäischen Versicherungsmarktes wurde es den Gesellschaften freigestellt, ob sie Garantien geben oder nicht. Seitdem müssen Kunden bei vorzeitiger Kündigung neben geringen Rückkaufsummen hohe Stornogebühren hinnehmen.

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