Banken und Sparkassen beraten Studenten oft mangelhaft

Banken und Sparkassen beraten junge Leute bei der Geldanlage oft mangelhaft. Das hat ein Test der Verbraucherzentrale NRW bei 30 Geldinstituten in Köln und Düsseldorf ergeben. Bei den verschiedenen Banken sprachen Studenten und Studentinnen vor, die vorgaben, von ihrem Großvater 15.000 Euro geerbt zu haben und nun nach einer attraktiven Anlage zu suchen.

Zur Aufgabe der Banker gehört es in diesem Fall, die Finanzlage des Kunden auszuloten. So sollten sie etwa nach dem monatlichen Einkommen („650 Euro“), einer eventuellen Geldreserve („500 Euro auf dem Sparbuch“), der Miete („220 Euro“) und womöglich geplanten Anschaffungen („keine“) fragen. Für eine kompetente Beratung sollten sich die Kundenberater der Banken erkundigen, wie die Erbschaft verwendet werden soll („nach dem Grundstudium ein Studienjahr im Ausland“), um den Anlagezeitraum abzustecken.

Aus den gewonnenen Auskünften ergibt sich die Anlagestrategie. Dabei lässt die finanziell mager ausgestattete Test-Vita für Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW nur eine zu: „sehr konservativ und sicher“. Berater, die dennoch nicht von risikoreichen Investments wie Aktien oder Fonds lassen können, sind gesetzlich gehalten, über die Gefahr eines Geldverlustes aufzuklären und nach Erfahrungen mit solchen Anlagen zu fragen.

Schon das Abklopfen der Einnahmen erfolgte bei den meisten Banken mehr als lustlos. Nur fünf von 30 Banken fragten nach dem Einkommen, gerade mal zwölf interessierten sich für vorhandene Rücklagen. Fast vollkommen ausgeblendet wurde in den Gesprächen der Kostenfaktor „Miete“. Lediglich der CC-Bank in Köln war dieser Posten eine Erwähnung wert.

Weitaus besser immerhin fiel die Nachfrage-Quote beim Stichwort „Planung“ aus. 25 Institute hakten hier bei ihrem Gegenüber nach. Trotzdem kamen viele Berater zu dem Schluss , dass eine Aktienanlage wohl das richtige sei. Gleich zwölf der 30 Institute machte den Studenten den ungewissen Gang aufs Börsen-Parkett schmackhaft – zumeist plädierten sie dabei für Aktienfonds. Dabei wurde die Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden sträflich vernachlässigt: Nur jede dritte Berater im Test erkundigte sich nach Erfahrungen auf diesem Terrain und klärte über die Gefahren auf. Noch schlechter sah die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärungsquote bei denjenigen aus, die den Aktienbesitz ausdrücklich ans Herz legten: Fast jeder zweite (fünf von zwölf) patzte hier.

Schon kurios stellte sich die Arbeit bei den zwei Postbank-Filialen im Test dar. Gemeinsam war beiden, dass sich die Mitarbeiter weder für Einnahmen noch Ausgaben ihres Kunden interessierten. Auch die Risiko-Info war ihnen kein einziges Wort wert. Um so erstaunlicher war das Resultat ihres Schaffens: Während der Kölner Berater auf absolute Sicherheit setzte, schickte der Düsseldorfer Kollege seinen Probanden ungerührt ins Aktien-Abenteuer.

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