Datenschutz bei Krankentransportformularen

Pressemitteilung der AOK 
 
Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen sollen spätestens ab dem 01.01.2005 auf einem geänderten Formular verordnet werden, das zur Weitergabe an den Taxifahrer keinerlei medizinische Daten enthält. Mit diesem Vorschlag reagieren die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die KBV auf die datenschutzrechtliche Problematik, dass Taxifahrer bei Vorlage der Verordnung Informationen über die Erkrankung der zu befördernden Person erhalten. Seit der Gesundheitsreform sind die Verordnungsblätter der jeweiligen Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
Zur Wahrung des Datenschutzes wird ab sofort, das heißt auch in der Übergangszeit bis zur Erstellung des neuen Formulars, sichergestellt, dass der Taxifahrer nur die für die Beförderung benötigten Angaben zur Person sowie zur Fahrstrecke erhält. Dies geschieht entweder durch Verwendung einer gesonderten Bescheinigung oder durch Unkenntlichmachen der medizinischen Daten auf dem vorzulegenden Formular.
Nach der Neuregelung durch die Gesundheitsreform ist die Übernahme von Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse möglich. Solche Fälle liegen in der Regel bei Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur Dialysebehandlung vor. Das Verordnungsformular wird nun von Vertragsärzten und Krankenkassen in einer gemeinsamen Kommission so überarbeitet werden, dass die für die Genehmigung des Krankentransports notwendigen medizinischen Daten Dritten nicht zugänglich sind.

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