Stürme, Hochwasser und andere Katastrophen

Ein Sturm fegt über Deutschland. Bäume entwurzeln, Dächer werden abgedeckt,
Wasserpegel steigen. Und bei den Versicherungen laufen die Telefone heiß.
Nur wer aber auch die richtige Versicherung abgeschlossen hat, braucht sich
keine Sorgen zu machen.

Bevor ein Sturm losbricht, sollten Hausbesitzer ihr Anwesen aber auch sichern. Sturmschäden, die ab Windgeschwindigkeiten von 61 km/h (Stärke 8) passieren, werden normalerweise von Versicherungen beglichen – nicht aber bei Fahrlässigkeit des Eigentümers.

Nicht nur im Herbst muss man mit Stürmen rechnen auch im Frühjahr und Sommer können jederzeit heftige Tiefausläufer mit Orkanstärke starke Schäden anrichten. Grundsätzlich sind alle Schäden an Gebäuden, deren Inventar oder Autos von den herkömmlichen Sachversicherungen ab Windstärke 8 gedeckt, erst dann liegt laut Versicherungsdefinition ein Sturmereignis vor.

Die Wohngebäudeversicherung umfasst beispielsweise Schäden, die durch herabfallende Äste, entwurzelte Bäume oder abgebrochene Schornsteine am Gebäude entstanden sind. Ebenso sind aber auch Folgeschäden durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Tragen.

Geht aufgrund des Sturms ebenfalls Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Schäden an Fenster- oder Türscheiben. Häufig ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.

Hochwasserschäden werden grundsätzlich nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. In gefährdeten Gebieten sollten sich Eigentümer entsprechend informieren und gegebenenfalls eine Elementarschadenversicherung abschließen.

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