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„Bausparer können sich dagegen wappnen und müssen in Folge von Basel II keine höheren Darlehenszinsen befürchten“, heißt es bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die langfristige regelmäßige Besparung eines Bausparvertrags sei ein wichtiges Indiz für die Leistungsfähigkeit eines Bausparers auch im Hinblick auf das gewünschte Bauspardarlehen. Am ändere sich nichts. Die Bausparzinsen seien vertraglich festgeschrieben. Wer heute einen Bausparvertrag abschließe, sichere sich damit bereits den Zins für das spätere Bauspardarlehen.
Die Bausparkassen bieten neben der Zinssicherheit, die vor Schwankungen am Kapitalmarkt schützt, künftig auch Sicherheit vor Zinsaufschlägen auf Grund von Basel II. Dies ist nach Angaben der Bausparkasse besonders für Geringerverdienende und so genannte Schwellenhaushalte wichtig, die allein nach den üblichen Bonitätskriterien wie Eigenkapital und Einkommen in eine schlechtere Risikoklasse eingestuft würden als Besserverdienende. „Für den Häuslebauer wird das
zusätzlich zum Instrument gegen mögliche Kreditverteuerungen auf Grund von Basel II“, so Schwäbisch Hall.