Kein Anspruch auf Erstattung von Medikamenten

Kassenpatienten haben nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keinen Anspruch auf die Erstattung von Medikamenten, die zwar in anderen Ländern der Europäischen Union, nicht aber in Deutschland bzw. EU-weit zugelassen sind.

Wie die ARAG-Versicherung informiert darf hierzulande kein Medikament vertrieben oder von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, solange die deutsche oder EU-weite Zulassung fehlt. In einem Fall wollte ein Patient ein in den Niederlanden zugelassenes Mittel bei Harnblasenkrebs von seiner Kasse erstattet haben. Der Antrag wurde abgewiesen, da die Zulassung in einem Mitgliedstaat der EU nicht ohne weiteres für alle anderen Mitgliedstaaten maßgebend sei. (AZ: B 1 KR 21/02 R)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.