Bausparverträge bieten individuellen Gestaltungsspielraum

Die Finanzierung einer Immobilie bedeutet für Sparer in der Regel eine langfristige Planung. Da sich jedoch Lebenssituation, Ansprüche und Ziele zwischenzeitlich ändern können, sind zunehmend Finanzprodukte gefragt, die außer guten Konditionen dem Sparer auch nach Vertragsabschluss noch genügend Flexibilität und Handlungsspielraum lassen.

Vor allem die Bausparkassen haben diesen Trend erkannt und Ihre Angebote entsprechend modernisiert. So haben Bausparer auch im Nachhinein individuell die Möglichkeit, Ihren einmal gewählten Tarif zu variieren. Will man größer oder kleiner bauen, die Höhe der Sparzahlungen oder auch die Bausparsumme lassen sich nachträglich den neuen Bedürfnissen anpassen. Selbst wer den Bausparvertrag nicht mehr benötigt, hat sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten.

Um später einen größeren Darlehensanspruch als geplant wahrzunehmen, können Sparer noch während der Vertragslaufzeit ihre Bausparsumme erhöhen. zwei Möglichkeiten stehen zur Auswahl: Die direkte Erhöhung durch Aufstockung des Bausparvertrags oder die indirekte Erhöhung durch zusätzlichen Abschluss eines neuen Bausparvertrags. Der Vertrag darf in diesem Fall jedoch noch nicht zugeteilt worden sein. Ein größerer Darlehensanspruch lässt sich ebenfalls durch die Zusammenlegung mehrerer Verträge realisieren.

„Bausparer sollten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob der Bausparvertrag noch ihren Zielen entspricht,“ empfehlen auch die Experten von Finanztest. „Spätestens wenn sich der Bau oder Kauf konkret abzeichnet, ist oft eine Anpassung erforderlich.“ Stellt sich während der Vertragslaufzeit heraus, dass die zuvor abgeschlossene Bausparsumme nicht in dieser Höhe benötigt wird, ist eine Herabsetzung der Summe möglich. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die spätere Zuteilung des Bausparvertrags. Da sich die Bewertung zum nächsten Stichtag in der Regel dadurch erhöht, erfolgt auch eine raschere Zuteilung der nun geringeren Bausparsumme. Durch die Reduzierung verringert sich dann auch das spätere Bauspardarlehen.

Eine weitere Alternative der Reduzierung bietet die Teilung des Bausparvertrags, zum Beispiel in dem man das Bausparguthaben einfach auf zwei Verträge verteilt. Dies ist sinnvoll, wenn man für unterschiedliche Immobilienfinanzierungen die dann geteilten Bausparsummen nutzen will oder eine Finanzierung nur schrittweise ablaufen soll. Am Ablauf der Zuteilung ändert sich nichts.

Entfällt für einen Sparer die Grundlage, seinen Bausparvertrag zu nutzen, erlauben die Regeln unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Übertragung auf einen Verwandten. Der neue Vertragsinhaber erhält dadurch den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen und übernimmt durch die Übertragung alle rechtlichen Verpflichtungen. Auch die Kündigung eines Bausparvertrags ist jederzeit möglich. Das aufgelaufene Bausparguthaben samt Zinsen wird sofort bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückgezahlt. Entscheidet man sich in der Zeit zwischen Kündigung und Rückzahlung doch noch für ein Fortbestehen des Bausparvertrags, ist dafür kein Neuabschluss notwendig.

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