Steuerprivileg für Kapital-Lebensversicherungen noch bis Ende 2004

Das Steuerprivileg für Kapital- Lebensversicherungen wird nur noch bis zum Ende des Jahres gelten. Das beschloss der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Verbraucherschützer warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen.

Erträge aus Lebensversicherungen sollen zukünftig zur Hälfte besteuert werden, wenn sie länger als zwölf Jahre bestanden und Versicherten über 60 Jahre ausgezahlt würden. Mit der neuen Regelung ist der Weg frei für die Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Renten. Die im Vermittlungsausschuss erfolgte Einigung sieht vor, dass das bisherige Steuerprivileg für Lebensversicherungen für Neuverträge ab dem 1. Januar 2005 an wegfällt.

Verbraucherschützer haben allerdings vor übereilten Abschlüssen gewarnt. Der zukünftige Wegfall der Steuervorteile sei alleine kein Grund eine Kapitallebensversicherung abzuschließen. Auch jetzt sei die Kapitalversicherung vielfach „ein schlechter Sparvertrag und eine unzureichende Versicherung“, teilte der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg mit. Häufig seien in den Verträgen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten versteckt, und Verbraucher müssten enorme Verluste hinnehmen, wenn sie aus einer Versicherung vorzeitig aussteigen müssten.

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