Neuregelungen in der Rentenversicherung zum 1. April 2004

Ende letzten Jahres hat der Gesetzgeber eine Reihe von Neuregelungen in der Rentenversicherung verabschiedet, die zum großen Teil am 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Für die Rentner führen diese Maßnahmen zum Teil zu nicht unerheblichen Einschnitten bei ihrer Rente, berichtet der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.

Ab dem 1. April dieses Jahres werden die Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent vollständig selber tragen müssen. Bisher hat die Rentenversicherung die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrages übernommen. Im Endeffekt macht dies eine Minderung der Rente um 0,85 Prozentpunkte aus. Bei Senioren mit einer Bruttorente von 1.000 Euro monatlich reduziert sich die Rente also um 8,50 Euro im Monat.

Des Weiteren werden zukünftig Veränderungen des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung schneller an die Rentner weitergegeben. Bislang war es so, dass der am 1. Januar des Jahres geltende Beitragssatz nur einmalig zum 1. Juli eines Jahres zu einer Änderung des Auszahlungsbetrages der Rente geführt hat. Nunmehr werden Änderungen des Beitragssatzes zur Krankenversicherung nicht erst zur Mitte des Jahres, sondern bereits nach 3 Monaten an die Rentner weitergegeben.

Die Neuregelung führt also dazu, dass der am 1. Januar 2004 geltende Beitragssatz zum 1. April 2004 zu berücksichtigen ist. Da zwölf Krankenkassen zum 1. Januar ihre Beitragssätze gesenkt haben, kommen zum 1. April 2004 ca. 5 Mio. Rentner auf diese Weise zu Entlastungen. Bei den meisten Krankenkassen ist der Krankenversicherungsbeitrag für die Rentner unverändert geblieben, so dass sich insoweit für ca. 13 Mio. Rentner nichts verändert. Bei rund 100 Krankenkassen

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