Wer nichts besitzt, braucht keine
Eine schützt vor finanziellen Verlusten, falls Sachen abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden. Alle Sachen in der Wohnung, die dem Ge- und Verbrauch dienen, sind versichert – es sein denn, sie befinden sich in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen der Wohnung. Versichert sind auch Gegenstände, wenn sich die Sachen im abgeschlossenen Hotelzimmer oder Ferienhaus befinden, jedoch nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze. Das heißt dann Außenversicherung der . Verbraucher sollten darauf achten, dass Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag und der einfache Fahrraddiebstahl mitversichert werden.
Nicht versichert hingegen sind der Hausrat von Untermietern und fest eingebaute Sachen wie Badezimmereinrichtung oder Parkett. Finanztest macht die Suche nach einer
einfach: Die Zeitschrift hat die Angebote von 70 Versicherern verglichen und Preisunterschiede von mehr als 100 Euro pro Jahr festgestellt. Billiger wird die Versicherung, wenn die Beiträge jährlich und nicht monatlich gezahlt werden. Wichtig: wer seine Versicherungssumme zu niedrig ansetzt, bekommt im Schadensfall nur den prozentualen Anteil der Unterversicherung. Beträgt der Wert des Hausrats 100.000 Euro, sind aber nur 80.000 Euro versichert, erhält der Versicherte auch nur 80 Prozent des entstandenen Schadens.