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Die Grundzulage steigt von 38 Euro auf 76 Euro pro Jahr, und die Kinderzulage erhöht sich von bisher 46 auf 92 Euro pro Kind. Der Spielraum für die ergänzend mögliche steuerliche Förderung verdoppelt sich ebenfalls: Die Beiträge zur können nun bis zu einem Betrag von 1.050 Euro im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden.
Allerdings müssen Riester-Sparer ab diesem Jahr auch 2% ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens – abzüglich der Zulage – als Eigenleistung in den Riester-Vertrag einzahlen. Nur so sichern sie sich die volle staatliche Förderung auszuschöpfen.
Diese neuen Förderstufen gelten auch für das Jahr 2005, bis dann die nächste Erhöhung ab 2006 ansteht. Unter dem Strich ergeben sich zum Teil sehr hohe Förderquoten, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Zu beachten ist, dass die Rente in der Auszahlungsphase voll der Steuerpflicht unterliegt.
Wer 2002 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und bis heute noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, kann das bis Ende 2004 nachholen, um sich die Förderung für die beiden letzten Jahre noch zu sichern.