AOK beschließt ab 2004 Bonusmodelle

Der Verwaltungsrat der AOK hat die Einführung eines Modellvorhabens ‚Kombinationstarif Gesundheitsbonus und Selbstbehalt‘ ab dem 1. Januar 2004 beschlossen. Mit dem auf acht Jahre befristeten Modellversuch sollen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des GKV-Modernisierungsgesetzes ausgeschöpft und Versicherten stärkere Anreize für eine gesundheitsorientierte Lebensweise und eine bewusstere Inanspruchnahme von Leistungen geboten werden.

Mit „Gesundheitsbonus und Selbstbehalt“ handelt es sich um einen Kombinationstarif, bei dem zum Ende eines Jahres der Gesundheitsbonus mit dem Selbstbehalt des Versicherten verrechnet wird. Einen Gesundheitsbonus in Höhe von 30 Euro pro Kalenderjahr erhalten künftig AOK-Mitglieder, wenn sie die Teilnahme an den Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie der gesetzlichen Zahnvorsorge und öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen nachweisen. Hinzu kommt ein erweiterter Gesundheitsbonus von nochmals 30 Euro, wenn ein qualitativer Nachweis körperlicher Fitness erbracht wird.

Die Selbstbehaltsregelung sieht vor, dass Versicherte einen Eigenanteil an den Kosten leisten, die bei Arztkontakten (die mit Folgekosten durch eine Arzneiverordnung verbunden sind) sowie bei jedem Behandlungstag im Krankenhaus fällig werden. Weiter sieht die Selbstbehaltsregelung vor, dass der Versicherte einen nach Einkommensgruppen gestaffelten Grundbonus erhält.

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