Versichern Sie Ihren Zweitwagen günstiger

Kundentreue wird belohnt

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Einige Versicherer bieten für den Zeitwagen Beitragssätze, die um einiges günstiger sind als die üblichen 120 bis 140 Prozent bei SF ½. Manche Anbieter stufen Zweitwagen sofort in SF 2 (ca. 85 Prozent) ein. Andere verringern den Beitragssatz in SF ½ so, dass er unter 100 Prozent liegt.

Diese Konditionen gelten allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Damit das neue Fahrzeug überhaupt als Zweitwagen gilt, müssen beide Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Führen die Partner getrennte Haushalte, sollte man beide Autos auf denselben Versicherungsnehmer zulassen, um vom Zweitwagentarif zu profitieren.

Der Halter des Erstwagens muss mindestens zwei (meistens aber mehr) schadenfreie Jahre vorweisen können. Viele Versicherungen setzen auch ein Mindestalter von 25 Jahren voraus. Dieses Mindestalter bezieht sich bei manchen Anbietern nicht nur auf den Fahrzeughalter, sondern auf alle Fahrer des Wagens.

Über diese Einschränkung sollte man sich im Klaren sein, besonders wenn man Kinder hat, die in absehbarer Zeit den Führerschein machen oder ihn schon haben. Der 18-jährige Sohn von Müllers kann den Wagen seiner Mutter bei diesem Rabatt-Angebot also nicht nutzen.

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