Praxisgebühr soll im Voraus bezahlt werden

Kassenpatienten müssen die künftig fällige Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal im Voraus entrichten. Beim Arztbesuch müssten in Zukunft neben der Versicherungskarte auch Euro auf den Tisch gelegt werden, bekräftigte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gesundheitsreform sieht vor, dass Patienten grundsätzlich bei jedem ersten Praxisbesuch im Quartal eine Zuzahlung von zehn Euro bezahlen. Für jeden Besuch beim Facharzt ohne Überweisung fällt die gleiche Summe an. Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

Die Ärzte dürfen also Behandlungen nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auch abweisen, wenn die Praxisgebühr nicht im vorhinein bezahlt wird. Ausgenommen seien dringende Notfallbehandlungen. Wann es sich um einen Notfall handele, müsse der Arzt von Fall zu Fall selbst entscheiden.

Das KBV hat ein Konzept vorgestellt, in dem geregelt wird, wann die Praxisgebühr nicht zu entrichten ist und wie sie quittiert werden soll. Die KBV fordert zudem, dass der Arzt eine Bearbeitungsgebühr erhalten sollte, weil in der Praxis durch die Erhebung der Gebühr zusätzliche Arbeit anfalle.

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