Sperren schützt vor Schaden nicht

Wiederruf von Lastschriften

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Der einzige Vorteil für den Kunden ist dabei, dass Lastschriften innerhalb von sechs Wochen wiederrufen werden können. Falls Ihnen also ihre EC-Karte gestohlen wurde, sollten sie bis zum Ablaufen der Karte stets den Kontoauszug genau überprüfen. Bei Unregelmäßigkeiten können Sie Einspruch erheben und das Geld wird wieder zurückgebucht.

Leider reagieren manche Unternehmen auf solche Rückbuchungen allergisch. Es existieren schwarze Listen, auf denen die Kontonummern der Kunden gespeichert sind, deren Lastschrift zurückgekommen ist. Die so gebranntmarkten Kunden können dann nicht mehr per EC-Karte bezahlen. Außer sie tauschen nicht nur die EC-Karte, sondern gleich das ganze Konto aus.

Eine Kontoauflösung ist nach dem Verlust der EC-Karte sowieso eine gute Idee. Wenn Sie merken, dass jemand immer wieder mit der gestohlenen Karte einkaufen geht, sollten Sie möglicherweise das Konto auflösen. Falls die Karte sowieso bald abläuft, können Sie sich diesen drastischen Schritt sparen. Mit einer abgelaufenen Karte kann selbst der geschickteste Betrüger nicht mehr einkaufen.

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