Rentenversicherung auf der Anklagebank

Vielleicht verhandelt das Bundessozialgericht in Kassel heute (23.09.03) über die Zukunft des deutschen Rentensystems. Drei Familienväter haben gegen das bestehende System geklagt und wollen sich ganz aus dem Rentensystem verabschieden. Begründung: Obwohl Sie mit der Erziehung ihrer Kinder einen großen Beitrag zum Generationenvertrag leisteten, müssen sie gleich hohe Rentenbeiträge zahlen wie kinderlose Ehepaare und Singles.

Zwar wurde in Deutschland nie ein Generationenvertrag unterschrieben, doch basiert unser Rentensystem genau auf dieser Grundlage: Die alte Generation erhält ihre Rente von der junge Generation, die während ihrer Erwerbszeit Sozialabgaben in die verschiedenen Versicherungsträger einbezahlt.

Drei Kinder haben Birgit Schmidtke und ihr Mann Siegfried Schmidtke, der in einem Bericht des Nachrichtensenders N24 klagt: „Die Erziehungsleistung von Eltern ist im Rentensystem kaum berücksichtigt. Die, die Kinder erziehen und damit für die späteren Renten sorgen, gehen leer aus.“ Das sei in Skandal, weswegen er vor sechs Jahren erfolglos beantragte, von der Beitragszahlung zur Rente befreit zu werden. Seither klagt er sich zusammen mit zwei Mitstreitern durch die gerichtlichen Instanzen.

Zum großen Ärger der Kläger, erwägt das Bundessozialgericht nun allerdings, die Klage aus formalen Gründen abzuweisen. Die Richter gaben zu bedenken, das Schmidtke den ursprünglichen Antrag auf Befreiung von der Rentenbeitragspflicht nicht an die Bundesversicherungsanstalt für Arbeit sondern an die zuständige Krankenkasse hätte richten müssen. Diese sei schließlich auch für die Einziehung der Beiträge verantwortlich.

Da in den unteren Instanzen von einem solchen Formfehler nie die Rede war, drängt sich nicht nur Herrn Schmidtke der Verdacht auf, dass sich die Sozialrichter in Kassel um eine klärende Entscheidung drücken wollen. Wenn die Kläger allerdings mit ihrer Klage Recht bekommen sollten, ist der Zusammenbruch des bestehenden Rentensystem wohl endgültig besiegelt.

Selbst wenn die Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen wird, gibt es Hoffnug für die Schmidtkes. Der Gesetzgeber wird langfristig eine Entlastung von Eltern bei den Beiträgen zur Sozialversicherung herbeiführen müssen. Grund: Bereits 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine verfassungswidrige Benachteiligung von Eltern festgestellt und eine Entlastung bis 2004 sowohl für die Pflegeversicherung als auch für andere Zweige der Sozialversicherung gefordert.

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