Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern

Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern Endlich ist er da! Der Frühling ist nicht nur eine beliebte Jahreszeit für den Frühjahrsputz sondern auch für einen Wohnungswechsel. Wenn nur der lästige Umzug nicht wäre. Wie Sie gut versichert in die neue Wohnung kommen und beim Umzug auch noch sparen, lesen Sie in diesem Text.

Gut versichert die Wohnung wechseln

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Wann haftet die private Haftpflichtversicherung?
(awe) Wer viele hilfsbereite Freunde hat, die noch nicht unter altersbedingten Rückenproblemen leiden, kann einen Umzug oft kostengünstig organisieren. Andere können zur Unterstützung einen Umzugsservice anheuern. Zu beachten sind hier allerdings nicht nur die finanziellen Unterschiede sondern auch die unterschiedliche Absicherung für den Fall, dass beim Wohnungswechsel etwas kaputt geht.

Schleppen oder schleppen lassen
Beim Speditionsumzug ist die Versicherung der Schäden im Vertrag geregelt. Achten Sie auf das Kleingedruckte. Hierbei sind das Mobiliar und weitere Gegenstände meist nur bis zu einer Grundhaftung von 620 Euro je Kubikmeter Umzugsgut abgesichert. Wer einen wertvolleren Hausrat hat, sollte zusätzlich eine Transportversicherung abschließen.

Wichtig: Wer als Vorbereitung die Kartons selber packt, ist auch dafür verantwortlich, wenn beispielsweise eine schlecht eingewickelte Vase beim Transport durch den Möbelpacker zerbricht. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber den Profis beim Schleppen hilft. Schäden, die nicht komplett von der Umzugsfima verursacht werden, zahlt auch deren Versicherung nicht.

Beim Umzug in Eigenregie müssen Sie Schäden am Hausrat selbst tragen, auch wenn einer der befreundeten Helfer Schuld hat. Denn wenn Freunde oder Bekannte unentgeltlich helfen, handelt es sich um eine Gefälligkeit und die Helfer haften nicht.
Anders sieht es aus, wenn die freiwilligen Umzugshelfer das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus ramponieren oder wenn sogar Personen zu Schaden kommen. Dies ist über die Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt – wenn er eine hat. Hier lesen Sie mehr zum Thema Haftpflichtversicherung.

Was wird aus der Hausratversicherung?
Um den Hausratschutz nicht zu verlieren, muss die Versicherung spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche über den Wohnungswechsel informiert werden. Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über. Eventuell muss die Versicherungssumme angepasst werden, weil sich der Wert der Einrichtung erhöht. Außerdem kann sich der Beitrag verändern, weil die neue Wohnung in einer Region mit einer anderen Gefahrenstufe liegt. Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung endet in der Regel zwei Monate nach Umzugsbeginn. Während des Umzugs sind beide Wohnungen versichert. Hier finden Sie viele Informationen zur Hausratversicherung.

Doch es muss nicht unbedingt teurer werden nach einem Umzug. Oft lohnt es sich, bei dieser Gelegenheit in einem Vergleichsrechner nach einem günstigeren Angebot zu suchen. �“ndert die Versicherung den Beitrag, hat der Kunde bis einen Monat nach der Erhöhung das Recht auf eine Sonderkündigung.

Und sparen kann man auch nach einem Umzug, vor allem bei gleichzeitiger Heirat: Zum Beispiel reicht bei der Hausrat-, der Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung eine Police für beide Partner. Bei doppelten Versicherungen kann der neuere der beiden Verträge gekündigt werden. Außerdem muss die Versicherung sofort vom erweiterten Versichertenkreis erfahren.

Nicht nur für die Haftpflicht- und die Hausratversicherung, auch für die anderen laufenden Versicherungen gilt: Das Versicherungsunternehmen muss umgehend über die neue Adresse und weitere Veränderungen in Kenntnis gesetzt werden. Denn auch der Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich ändern, wenn das Fahrzeug einer neuen Regionalklasse zugeordnet wird oder nach einem Umzug nicht mehr in der Garage sondern am Straßenrand geparkt wird.

Wer sich informiert, kann weiter sparen. Lesen Sie auf der folgenden Seite, welche Umzugskosten Sie von der Steuer absetzen können.

Ein Kommentar zu “Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern”

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