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23.11.2007

Hilfe, Abgeltungssteuer! Steuern sparen, Gewinne schützen

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Sie gilt erst ab Anfang 2009 und ist schon jetzt in aller Munde: die Abgeltungssteuer. Kursgewinne, Zinseinnahmen, Dividenden und Wertpapierverkäufe werden dann zu 25 Prozent besteuert. Wer vor 2009 noch Aktien kauft, muss seine Gewinne nicht versteuern. Was Sparer und Anleger jetzt tun sollten.

 

Inhalt:

Eine neue Zeitrechnung für Anleger

(ckl) Zur Abgeltungssteuer von 25 Prozent kommen noch Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Das erhöht den gesamten Steuersatz auf etwa 28 Prozent. Gewinne aus Wertpapierverkäufen, die bisher steuerfrei waren, wenn sie länger als ein Jahr (Spekulationsfrist) gehalten wurden, werden dann auch besteuert. Auch das bisherige Halbeinkünfteverfahren bei Dividendenzahlungen entfällt. War bislang nur die Hälfte der Gewinne steuerpflichtig, wird ab 2009 die volle Ausschüttung steuerpflichtig.



Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist keine zusätzliche Steuer, sondern ersetzt bisherige Steuerberechnungsverfahren. Für viele führt die Abgeltungssteuer zu einer Vereinfachung der Steuererklärung. Denn man muss seine Gewinne nicht mehr in verschiedenen Anlagen zur Steuererklärung angeben. Die Banken werden ab 2009 für ihre Kunden die Abgeltungssteuer direkt abführen. Damit ist die Steuerschuld auf den eigenen Gewinn abgegolten. Mehr dazu im Tipp Abgeltungssteuer bei forium.de.



Wer ist wie von der Abgeltungssteuer betroffen?

Vorteile bringt sie für Sparer, deren persönlicher Steuersatz bei über 25 Prozent liegt. Sie bezahlen für ihre Gewinne nun weniger. Zum Beispiel bei Gewinnen aus Bundesschatzbriefen oder Sparplänen, die sie bisher mit ihrem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent versteuern mussten. Ab 2009 ist bei 25 Prozent Schluss. Auch müssen sie ihre Zinsen und Spekulationsgewinne fortan nicht mehr in ihrer Steuererklärung angeben.

Wer unter 25 Prozent liegt zahlt ab 2009 mehr, sofern seine Gewinne über dem Freistellungsbetrag liegen. Diese Gruppe von Sparern kann aber über die Steuererklärung die zuviel bezahlte Steuer zurückbekommen. Für sie bleibt der Aufwand bei der Steuererklärung wie gehabt.



"Zinsschäfchen" ins Trockene bringen

Anleger, die ihre Altersvorsorge auf Aktienfonds und Zinsgewinne aufbauen, müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Denn die einjährige Spekulationsfrist, nach der Aktien bisher steuerfrei weiterverkauft werden konnten, entfällt. Die Erträge aus diesen Verkäufen sind nun voll steuerpflichtig. Doch ganz so verstand- und herzlos wie es scheint, ist der Gesetzgeber dann doch nicht. Zumindest gewährt er den Sparern bis Ende 2008 eine Art Schonfrist, in der sie ihre "Zinsschäfchen" noch ins Trockene bringen können. Sie sollten langfristige Anlagen und Investments tätigen, bevor die Spekulationsfrist 2009 fällt.



Welche Anlageformen lohnen sich, welche werden teurer? Mehr dazu auf der nächsten Seite

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