Forderungen aus der Kreditvergabe einer Bank bezeichnet man als Aktivgeschäft. Hierzu zählen: Dispokredite, Kreditkarten sowie Darlehen und Hypothekenkredite. Diese werden auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesen.
Demgegenüber bezeichnet man alle Einlagen, die Kunden bei einer Bank anlegen, als Passivgeschäft.