Nein. Allerdings muss das Kindergeld wegen der so genannten Günstigerprüfung in der Steuererklärung angegeben werden. So ermitteln die Finanzbeamten ob der Bezug von Kindergeld oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags günstiger für den Steuerzahler ist. Das ist abhängig von der Höhe des Einkommens.