Schlagwort: Zahnersatz

Kann ich von der Zuzahlung befreit werden?

Versicherte können sich von einem Teil der Zuzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Neben den Eigenbeträgen für Medikamente, Kuren, Hilfs- und Heilmitteln, ist auch eine Befreiung von der Praxisgebühr möglich.

Voraussetzung ist, dass die jährlichen Zuzahlungen zwei Prozent (bei chronisch Kranken: ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen übersteigen. Dabei werden alle Jahresbruttoeinkommen der im Haus lebenden Personen addiert.
Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze gegebenenfalls durch den Kinderfreibetrag (pro Kind 3.648 Euro) und den Freibetrag für den Ehepartner (4.473 Euro, Stand 2008). Alle Zuzahlungen, die zwei Prozent des Familieneinkommens überschreiten, müssen die Versicherten nicht selbst zahlen. Eigenbeträge für Zahnersatz fallen aus der Befreiungs-Regelung jedoch heraus.
Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens.
Als chronisch krank gelten alle Personen in Pflegestufe 2 oder 3, alle, die zu mindestens 60 Prozent behindert oder erwerbsunfähig sind und alle, für die eine permanente medizinische Vorsorge zwingend erforderlich ist.
Wichtig ist, dass für alle Zuzahlungen Quittungen gesammelt werden – denn nur so lässt sich nachweisen, dass die Zuzahlungen tatsächlich die Härtefallgrenze überschreiten. Alle Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Therapeuten und Zahnärzte sind verpflichtet, Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen auszustellen. Die Krankenkassen haben Formblätter für die teilweise Befreiung von Zuzahlungen. Diese können Sie mit einem Musterbrief anfordern.

Wie kann ich von der Praxisgebühr und der Zuzahlung befreit werden?

Versicherte können sich von der Praxisgebühr befreien lassen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Zuzahlungen zwei Prozent (bei chronisch Kranken: ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen übersteigen. Dabei werden alle Jahresbruttoeinkommen der im Haus lebenden Personen addiert.
Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze gegebenenfalls durch den Kinderfreibetrag (pro Kind 3.648 Euro) und den Freibetrag für den Ehepartner (4.473 Euro, Stand: 2008). Alle Zuzahlungen, die zwei Prozent des Familieneinkommens überschreiten, müssen sie nicht selbst zahlen. Eigenbeträge für Zahnersatz fallen aus der Befreiungs-Regelung jedoch heraus.
Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens.
Als chronisch krank gelten alle Personen in Pflegestufe 2 oder 3, alle, die zu mindestens 60 Prozent behindert oder erwerbsunfähig sind und alle, für die eine permanente medizinische Vorsorge zwingend erforderlich ist.
Wichtig ist, dass für alle Zuzahlungen Quittungen gesammelt werden – denn nur so lässt sich nachweisen, dass die Zuzahlungen tatsächlich die Härtefallgrenze überschreiten. Alle Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Therapeuten und Zahnärzte sind verpflichtet, Ihnen Quittungen über Ihre geleisteten Zuzahlungen auszustellen. Die Krankenkassen haben Formblätter für die teilweise Befreiung von Zuzahlungen. Diese können Sie mit einem Musterbrief anfordern.

Lohnt sich für mich der Wechsel in eine private Krankenversicherung?

Schon für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen kann die private Krankenversicherung günstiger sein als die gesetzliche. Große finanzielle Vorteile ergeben sich vor allem für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare. Dabei sind die Leitungen der privaten Kassen in der Regel umfangreicher als die der gesetzlichen. Dieser Leistungsumfang kann bei der Wahl des Tarifs individuell beeinflusst werden. Je nach Tarif gibt es beispielsweise höhere Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz.

Was ist eine private Zusatzversicherung?

Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist in der gesetzlichen krankenversichert. Die medizinische Grundversorgung ist damit zwar sichergestellt, jedoch ist der Umfang der Leistungen häufig eingeschränkt. Um weitere Leistungen zu erhalten, muss eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Dies kann auch für einzelne Bereiche getrennt erfolgen. Häufig werden auch Pakete angeboten, die mehrere Leistungen absichern.

Einen Krankenzusatzversicherung kann zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte abgeschlossen werden, um z.B. die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer sicherzustellen.

Es können auch ambulante Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. diese können z.B. Kosten für folgende Leistungen absichern: Sehhilfen, Hörgeräte oder medizinische Hilfsmittel.
Auch Zusatzversicherung für Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen oder Kuraufenthalte.

Die Höhe der Beiträge der einzelnen Versicherungen hängt vom Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab. Eine private Zusatzversicherung kann grundsätzlich jeder abschließen.

Was leistet die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die im Krankheitsfall für alle Kosten aufkommt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die private Krankenversicherung auch Sonderleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer. Auch außerhalb eines Krankenhausaufenthalts werden Sonderleistungen angeboten, wie zum Beispiel die volle Übernahme der Kosten für Brillen oder Akupunktur wenn deren medizinische Notwendigkeit besteht.

Die einzelnen Leistungen können individuell im Vertrag festgelegt werden. Anders als bei der gesetzlichen Versicherung sind Familienmitglieder nicht mitversichert.

Zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung zählen unter anderem:
-ärztliche Beratung und Untersuchungen
-Hausbesuche
-stationäre Behandlungen und weitere Krankenhausleistungen
-zahnärztliche Leistungen, Zahnersatz
-ambulante Operationen
-Heilpraktikerbehandlungen
-Leistungen durch Hebammen
-Impfungen

Auch Arzneimittelkosten werden erstattet, wenn diese aufgrund einer medizinischen Verordnung nötig sind. Das gleich gilt für Heil- und Hilfsmittel und Kranken- oder Notfalltransporte.

Haben privat Versicherte Privilegien bei der ärztlichen Behandlung?

Privat Versicherte haben gewisse Privilegien. Diese erstrecken sich jedoch nicht auf die Güte der medizinischen Behandlung. Vielmehr steht privat Versicherten eine freie Arzt- und Krankenhauswahl zu. Im Falle einer stationären Behandlung hat eine privat versicherte Person das Recht auf ein Einzelzimmer und auf Chefarztbehandlung. Zudem entfällt die Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung komplett. Und es gibt Zuzahlungen für Brillen oder Zahnersatz.