Schlagwort: Zahnersatz

Was kann man bei einer privaten Krankenzusatzversicherung genau versichern?

Die privaten Krankenversicherer viele Tarife. Dadurch wird die Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erweitert oder ergänzt. Dies kann je nach Tarif folgende Bereiche betreffen: die Versorgung im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer), Zusatztarife für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, Behandlungen durch Heilpraktiker, Pflegezusatztarife, Krankentagegeldversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Vorsorgeuntersuchungen oder auch Zusatztarife für Brillen oder andere Hilfs- und Heilmittel.

Welche Leistungen können mit einer Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden?

Durch Zusatzversicherungen können Versicherte anfallende Mehrkosten, beispielsweise für Zahnersatz auffangen. Darüber hinaus ist es auch möglich, Leistungen, die für Privatpatienten gelten, zusätzlich zu versichern. Dazu zählen zum Beispiel die Behandlung durch den Chefarzt, die Einzelzimmerbelegung im Krankenhaus oder eine Behandlung vom Heilpraktiker.
Die Versicherung springt auch ein, wenn Zuzahlungen nötig sind, weil die gesetzlichen Kassen die Leistungen nicht mehr erbringen. Dies ist der Fall beim Zahnersatz, bei Brillengläsern oder Kontaktlinsen.

Betriebskrankenkasse Philips versichert ab 135 Euro Kinder und Ehepartner

Privatversicherte mussten bisher tief in die Tasche greifen, wenn Sie Ehepartner oder Kinder ohne eigenes Einkommen gesetzlich krankenversichern wollten. Die Betriebskrankenkasse (BKK) Philips bietet dafür besonders günstige Tarife. Ab 135,02 Euro monatlich ist neben dem vollen Krankenversicherungsschutz auch die Pflegeversicherung bereits inklusive.
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Ratgeber informiert über private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung als „Allround-Versorgung“ gilt schon lange nicht mehr. Versicherte müssen beispielsweise für Zahnersatz einen erheblichen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlen – bei aufwendigen Arbeiten kommen da schnell mehrere tausend Euro zusammen.
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Nicht gleich den ersten Behandlungsvorschlag des Zahnarztes akzeptieren

Seit nunmehr drei Jahren gelten die Abrechnungsregeln zum Festzuschuss bei Zahnersatz. Bei der Zahnersatzversorgung existieren bei einem vorgegebenem Zahnbefund eine Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsmöglichkeiten, die sich im optischen Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Behandlungsaufwand und den Kosten zum Teil deutlich unterscheiden.
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Wozu brauche ich ein Bonusheft?

Wie hoch der Eigenanteil des Patienten beim Zahnersatz ist, hängt nicht nur von der gewählten Versorgungsart, also der Qualität des verwendeten Materials, sondern auch von der persönlichen Zahnvorsorge ab. Wer in den letzten fünf bzw. zehn Jahren vor der Zahnbehandlung mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt war und dies mit einem Stempel im Bonusheft nachweisen kann, erhält von der Kasse einen erhöhten Festzuschuss.
Statt 50 Prozent zahlt die Kasse dann 60 bzw. 65 Prozent der Standardversorgung. Der Festzuschuss für den schadhaften Backenzahn würde sich damit auf 140,77 Euro bzw. auf 152,50 Euro erhöhen.

Was zahlt die Kasse bei Zahnersatz?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zum Zahnersatz nur einen Festzuschuss.
Das sind durchschnittlich 50 Prozent der Regelversorgung (kostengünstigste Standardbehandlung). Die verbleibenden Kosten muss der Versicherte selbst bezahlen. Welche gegebenenfalls die kostengünstigste Standardbehandlung ist, hängt vom zahnärztlichen Befund ab.
Für den schadhaften Backenzahn zum Beispiel gibt es als Regelversorgung eine nicht verblendete Vollgusskrone. Die Kosten werden bei 234,62 Euro angesetzt. Die Kasse bezahlt als Festzuschuss 50 Prozent, also 117,31 Euro.

Dieser Betrag erhöht sich auch dann nicht, wenn der Versicherte sich für eine teurere Behandlungsart, etwa eine Krone mit Keramikverblendung, entscheidet. In dem Fall sind die Gesamtkosten bei etwa 500 Euro anzusetzen. Der Festzuschuss der Krankenkasse bleibt aber bei 117,31 Euro. Den Differenzbetrag muss der Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen.
Leistungen, die über die Standardversorgung hinausgehen, können für den Patienten besonders teuer werden.
Denn im Gegensatz zur Regelversorgung schreibt die Kasse dem Zahnarzt nicht vor, wie viel er für besondere Versorgungsleistungen verlangen darf. Die Abrechnung erfolgt hier nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ).
Allerdings können die Patienten die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse erhöhen, indem sie regelmäßig zu Zahnvorsorgeuntersuchungen gehen und dies durch einen Stempel in ihrem Bonusheft belegen können.