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Teilungserklärung

Bezeichnet die Aufteilung der Immobilie in Wohneigentum.
Der Grundstückseigentümer erklärt gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, d.h. wenn Sie eine Eigentumswohnung erwerben, sind Sie zusammen mit den anderen Wohnungsbesitzern Eigentümer des Grundstücks, Sie erhalten ein Miteigentum an diesem Grundstück. Ferner fällt ihnen auch ein Miteigentum an gemeinsam genutzten Räumen wie bspw. dem Treppenhaus oder gemeinschaftlichen Kellerräumen zu.

Neben dem Miteigentum steht Ihnen ein Sondereigentum an Räumen zu, sprich Ihrer Eigentumswohnung. Hierbei sind Sie der alleinige Eigentümer dieser Räume. Das Miteigentum und das Sondereigentum wird in dieser Teilungserklärung genau bezeichnet.