In einem Mehrfamilienhaus gehört eine gewisse Rücksichtnahme auf die anderen Mietparteien eigentlich zur Selbstverständlichkeit. „Wer jedoch ständig schuldhaft den Hausfrieden stört, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen", warnt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg.
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Schlagwort: Ruhestörung
EM – Feiern nach dem Spiel
Privat organisierte Fußballpartys werden auch bei der EM wieder eine bedeutende Rolle spielen. Viele Anwohner werden Verständnis haben, wenn es dabei etwas lauter zugeht. Ganz ohne Regeln geht es laut ARAG Experten aber trotzdem nicht.
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