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Fluggastrechte: Geld zurück wenn die Vulkanwolke kommt

Eine erfreuliche Meldung hat der ADAC für Passagiere, deren Flüge aufgrund des Vulkanausbruchs annulliert wurden. Sie erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht laut der Fluggastrechteverordnung der EU ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin. Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften verpflichtet, betroffenen Passagieren Mahlzeiten, Getränke und notfalls eine Hotelunterkunft anzubieten sowie die Möglichkeit zur Telekommunikation.
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