Schlagwort: Fluggastrechte

Verbraucherzentrale Sachsen: Ihre Rechte als Fluggast

Störungen im Flugverkehr sind für die meisten Flugreisenden eine äußerst unangenehme Sache. Oftmals haben Fluggäste mit Verspätungen, Annullierung oder Überbuchung zu kämpfen und stehen ziemlich hilflos da. Beispielsweise wurden viele Verbraucher von den Auswirkungen der Aschewolke auf den Flugverkehr überrascht.
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Verbraucherzentrale startet Umfrage zu Passagierrechten im Flugverkehr

Kunden von Fluglinien haben ab sofort die Möglichkeit, bei einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen über ihre Erfahrungen mit der Inanspruchnahme von Fluggastrechten zu berichten. Betroffene können im Internet mitteilen, wie Fluggesellschaften mit Mängelansprüchen ihrer Passagiere umgehen. „Die Rechte der Fluggäste dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Wir werden prüfen, wie sie in der Praxis angewendet werden, und wenn nötig Verbesserungen durchsetzen“, sagte Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesverbraucherschutzministerin, bei der Vorstellung der Umfrage-Aktion am Dienstag in Berlin.
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Flugreise: Blähungen über den Wolken

Wenn nicht gerade der isländische Vulkan Eyjafjallajökull den Luftverkehr behindert, ist das Flugzeug als Verkehrsmittel unentbehrlich. Doch für viele Menschen wird der Aufenthalt an Bord zur Qual: Sie leiden unter Blähungen. Das ist nicht nur schmerzhaft, sondern – umgeben von anderen Fluggästen – auch besonders unangenehm. Schnelle Hilfe gegen die Beschwerden können rezeptfreie Präparate aus der Apotheke bieten.
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Fluggastrechte: Geld zurück wenn die Vulkanwolke kommt

Eine erfreuliche Meldung hat der ADAC für Passagiere, deren Flüge aufgrund des Vulkanausbruchs annulliert wurden. Sie erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht laut der Fluggastrechteverordnung der EU ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin. Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften verpflichtet, betroffenen Passagieren Mahlzeiten, Getränke und notfalls eine Hotelunterkunft anzubieten sowie die Möglichkeit zur Telekommunikation.
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Ergo Versicherungsgruppe informiert über Fluggastrechte bei Streiks

Wenn das Flugpersonal streikt, stehen Tausende von Passagieren unversehens vor einem Berg von Problemen: Woher erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist? Wie komme ich trotzdem rechtzeitig ans Ziel? Was im Falle eines Streiks getan und woran unbedingt gedacht werden sollte, wissen die Reise-Experten der Europäischen Reiseversicherung ERV.
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Rechte für Reisende bei Pilotenstreik

Die Piloten der Deutschen Lufthansa haben angekündigt ab Montag in den Ausstand zu treten. Daher wird es zu massiven Verspätungen und Ausfällen im Flugverkehr kommen. Die Flughäfen informieren auf ihren Internetseiten darüber; zusätzlich hat die Lufthansa eine kostenfreie Rufnummer für Passagiere mit Fragen sowie Umbuchungs- und Stornierungswünschen eingerichtet (0800-850 60 70). Aber wer wegen des Streiks am Flughafen strandet, hat auch Rechte. ARAG Experten sagen welche:
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Europäischer Gerichtshof: Fluggastrechte deutlich gestärkt

Mit der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, eine Verspätung von mehr als drei Stunden wie eine Annullierung zu behandeln, wird einer Forderung des ADAC-Rechtsforums aus dem Jahr 2007 nachgekommen. Der Club forderte eine klare Abgrenzung zwischen Annullierung und Verspätung festzuschreiben.
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