Schlagwort: Einspruch

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Einspruch

Hat man einen Fehler im Steuerbescheid entdeckt oder möchte man sich in ein bestehendes Verfahren einklinken, dann muss der Steuerzahler nach dem Erhalt des Bescheides rasch handeln. Denn nach Erhalt des Steuerbescheides hat man in der Regel nur einen Monat Zeit einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig. Mit dem Einspruchsschreiben beantragt man das „Ruhen des Verfahrens“. Dafür gibt man im Einspruchschreiben das entsprechende Aktenzeichen, die Nummer unter den das Gerichtsverfahren läuft, an. Ein Muster eines Einspruches können Sie in unserem Download-Bereich kostenlos downloaden.