Einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit der generellen Verankerung des Opt-in-Prinzips im Datenschutz sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
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Einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit der generellen Verankerung des Opt-in-Prinzips im Datenschutz sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
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