Schlagwort: Außerplanmäßige Sonderzahlungen

Außerplanmäßige Sonderzahlungen

Unter außerplanmäßigen Sonderzahlungen versteht man eine einmalige Teilrückzahlung eines Kreditbetrages. Diese ist jederzeit möglich (§14 ^Verbraucherkreditgesetz^) und vermindert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag um die Sonderzahlung. Die Sonderzahlung wirkt sich auch kostenmindernd auf die noch zu zahlenden Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten aus.